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   BVerfG, 01.07.2020 - 2 BvR 1907/18   

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https://dejure.org/2020,19980
BVerfG, 01.07.2020 - 2 BvR 1907/18 (https://dejure.org/2020,19980)
BVerfG, Entscheidung vom 01.07.2020 - 2 BvR 1907/18 (https://dejure.org/2020,19980)
BVerfG, Entscheidung vom 01. Juli 2020 - 2 BvR 1907/18 (https://dejure.org/2020,19980)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Entscheidung im schriftlichen Verfahren gemäß § 495a S 1 ZPO unter Übergehung eines Antrags auf mündliche Verhandlung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 495a S 1 ZPO, § 495a S 2 ZPO
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Entscheidung im schriftlichen Verfahren gem § 495a S 1 ZPO unter Übergehung eines Antrags auf mündliche Verhandlung gem § 495a S 2 ZPO - Gegenstandswertfestsetzung

  • Wolters Kluwer

    Entscheidung eines zivilgerichtlichen Rechtsstreits im Verfahren nach billigem Ermessen ohne vorangegangene mündliche Verhandlung hinsichtlich Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Entscheidung im schriftlichen Verfahren gem § 495a S 1 ZPO unter Übergehung eines Antrags auf mündliche Verhandlung gem § 495a S 2 ZPO - Gegenstandswertfestsetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entscheidung eines zivilgerichtlichen Rechtsstreits im Verfahren nach billigem Ermessen ohne vorangegangene mündliche Verhandlung hinsichtlich Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Entscheidung im schriftlichen Verfahren gem § 495a S 1 ZPO unter Übergehung eines Antrags auf mündliche Verhandlung gem § 495a S 2 ZPO - Gegenstandswertfestsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 05.04.2012 - 2 BvR 2126/11

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch

    Auszug aus BVerfG, 01.07.2020 - 2 BvR 1907/18
    Danach bedarf es bei der Verletzung solcher Vorschriften im Einzelfall der Prüfung, ob dadurch zugleich das unabdingbare Maß verfassungsrechtlich verbürgten rechtlichen Gehörs verkürzt worden ist (vgl. BVerfGE 60, 305 ; BVerfGK 19, 377 ).

    Mit einer solchen Verfahrensweise wird das rechtlich geschützte Vertrauen des Betroffenen, Tatsachen und Rechtsauffassungen noch im Rahmen einer mündlichen Verhandlung unterbreiten zu können, in überraschender Weise enttäuscht und die Bedeutung und Tragweite des Grundrechts auf rechtliches Gehör verkannt (BVerfGK 19, 377 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 13. Juni 2018 - 1 BvR 1040/17 -, Rn. 8 m.w.N.).

  • BVerfG, 13.06.2018 - 1 BvR 1040/17

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches

    Auszug aus BVerfG, 01.07.2020 - 2 BvR 1907/18
    Mit einer solchen Verfahrensweise wird das rechtlich geschützte Vertrauen des Betroffenen, Tatsachen und Rechtsauffassungen noch im Rahmen einer mündlichen Verhandlung unterbreiten zu können, in überraschender Weise enttäuscht und die Bedeutung und Tragweite des Grundrechts auf rechtliches Gehör verkannt (BVerfGK 19, 377 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 13. Juni 2018 - 1 BvR 1040/17 -, Rn. 8 m.w.N.).

    Unterbleibt eine einfachrechtlich zwingend gebotene mündliche Verhandlung, kann in aller Regel nicht ausgeschlossen werden, dass bei Durchführung der mündlichen Verhandlung eine andere Entscheidung ergangen wäre, weil die mündliche Verhandlung grundsätzlich den gesamten Streitstoff in prozess- und materiellrechtlicher Hinsicht zum Gegenstand hat und je nach Prozesslage, Verhalten der Gegenseite und Hinweisen des Gerichts zu weiterem Sachvortrag, Beweisanträgen und Prozesserklärungen führen kann, ohne dass dies im Einzelnen sicher vorhersehbar wäre (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 13. Juni 2018 - 1 BvR 1040/17 -, Rn. 10 m.w.N.).

  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 53/54

    Frauenarbeitszeit

    Auszug aus BVerfG, 01.07.2020 - 2 BvR 1907/18
    Aus Art. 103 Abs. 1 GG folgt nicht unmittelbar ein Anspruch auf eine mündliche Verhandlung (vgl. BVerfGE 5, 9 ; 112, 185 ; stRspr).

    Vielmehr ist es Sache des Gesetzgebers zu entscheiden, in welcher Weise rechtliches Gehör gewährt werden soll (vgl. BVerfGE 5, 9 ; 89, 381 ).

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 01.07.2020 - 2 BvR 1907/18
    Der Einzelne soll nicht bloßes Objekt des Verfahrens sein, sondern vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort kommen, um Einfluss auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können (vgl. BVerfGE 84, 188 ; 86, 133 ).
  • BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99

    Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der

    Auszug aus BVerfG, 01.07.2020 - 2 BvR 1907/18
    Aus Art. 103 Abs. 1 GG folgt nicht unmittelbar ein Anspruch auf eine mündliche Verhandlung (vgl. BVerfGE 5, 9 ; 112, 185 ; stRspr).
  • BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 782/07

    Einschränkende Auslegung des § 78a Abs 1 S 2 ArbGG zur Statthaftigkeit einer

    Auszug aus BVerfG, 01.07.2020 - 2 BvR 1907/18
    Er sichert einen angemessenen Ablauf des Verfahrens (vgl. BVerfGE 119, 292 ).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BVerfG, 01.07.2020 - 2 BvR 1907/18
    Der Einzelne soll nicht bloßes Objekt des Verfahrens sein, sondern vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort kommen, um Einfluss auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können (vgl. BVerfGE 84, 188 ; 86, 133 ).
  • BVerfG, 02.03.2017 - 2 BvR 977/16

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend eine unterlassene Durchführung der

    Auszug aus BVerfG, 01.07.2020 - 2 BvR 1907/18
    Es genügt, dass jedenfalls denkbar ist, dass das Gericht aufgrund einer mündlichen Verhandlung zu einem anderen Ergebnis gelangt wäre (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. März 2017 - 2 BvR 977/16 -, NJW-RR 2017, S. 690, Rn. 10).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89

    Volljährigenadoption

    Auszug aus BVerfG, 01.07.2020 - 2 BvR 1907/18
    Vielmehr ist es Sache des Gesetzgebers zu entscheiden, in welcher Weise rechtliches Gehör gewährt werden soll (vgl. BVerfGE 5, 9 ; 89, 381 ).
  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1011/88

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Information nur eines von

    Auszug aus BVerfG, 01.07.2020 - 2 BvR 1907/18
    Der in Art. 103 Abs. 1 GG verbürgte Anspruch auf rechtliches Gehör steht in einem funktionalen Zusammenhang mit der Rechtsschutzgarantie und der Justizgewährungspflicht des Staates (vgl. BVerfGE 81, 123 ).
  • BVerfG, 21.04.1982 - 2 BvR 810/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung des

  • BSG, 27.10.2020 - B 1 KR 42/20 B

    Übernahme von Kosten für eine Mitgliedschaft und Trainingsmaßnahmen in einem

    Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass eine Verletzung des rechtlichen Gehörs, die einen Verfahrensbeteiligten daran gehindert hat, an der mündlichen Verhandlung teilzunehmen, die daraufhin ergangene Entscheidung beeinflusst hat; eine Angabe, welches Vorbringen durch das beanstandete Verfahren verhindert worden ist, ist nicht erforderlich (vgl BVerfG vom 1.7.2020 - 2 BvR 1907/18 - RdNr 11 mwN; BSG vom 13.11.2008 - B 13 R 277/08 B; BSG vom 13.12.2018 - B 5 R 192/18 B; alle veröffentlicht in juris) .
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